Allgemeine Geschäftsbedingungen



I. Geltungsbereich

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse mit Tommes Harta, vertreten durch Thomas Harta (im folgenden Dokument als T. Harta bezeichnet) ausschließlich. Abweichende Geschäftsbedingungen der Kunden gelten nicht. Mit der Entgegennahme von Lieferungen oder Teillieferungen erkennen die Kunden die Geltung dieser Geschäftsbedingungen in jedem Fall an. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Vertragsverhältnisse mit den Kunden. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

II. Vertragsabschluß und Rücktritt

a. Angebote von T. Harta sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von T. Harta oder durch die Lieferung der bestellten Leistungen ohne vorherige Bestätigung zustande.
b. Sollte T. Harta durch Umstände, die nicht selbst zu verantworten oder zu vertreten sind, an einer Leistung gehindert sein, insbesondere wegen nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Belieferung durch Lieferanten oder Dritte, nicht rechtzeitiger Rückgabe von Mietgeräten durch den Vormieter, unzumutbaren Wetterverhältnissen oder wetterbedingten Ausfällen, ist T. Harta zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
c. Der Kunde ist, ohne dass es seiner vorherigen Zustimmung bedarf, zur Abnahme von Teillieferungen verpflichtet.

III. Preise und Zahlungsbedingungen

a. Alle Miet- und Produktionspreise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Kosten für Verpackung, Porto und Fracht werden gesondert berechnet. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
b. Alle Lieferungen und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von T. Harta.

IV. Zahlungsverzug

a. Verzug tritt mit Zugang einer Mahnung nach Fälligkeit ein, jedenfalls aber 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung.
b. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, berechnet T. Harta vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Rechte Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Für jede Mahnung mit Ausnahme der verzugsauslösenden Mahnung verlangt T. Harta Mahnkosten i.H.v. 10,00 Euro.

V. Zurückbehaltung, Aufrechnung und Abtretung

a. Das Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenforderungen / Gegenansprüchen und die Aufrechnung mit Gegenforderungen / Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
b. Die Abtretung von Rechten und / oder die Übertragung von Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ohne die ausdrückliche Einwilligung von T. Harta ist ausgeschlossen.
c. T. Harta kann Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis und Rechte an ihren Geräten jederzeit auf Dritte übertragen

VI. Schadenersatz

Die Haftung ist in den Fällen leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verzug und Unmöglichkeit sowie außerhalb wesentlicher Vertragspflichten für grobes Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen auf die Höhe des ertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.

VII. Haftung

a. An T. Harta übergebene Gegenstände und Materialien werden von T. Harta grundsätzlich nicht versichert. Für ausreichenden Versicherungsschutz hat der Auftraggeber zu sorgen. Der Auftragnehmer haftet nicht für abhanden gekommene Verlangen.
b. T. Harta übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandtenKunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
c. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials oder fertigen Films ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.

VIII. Aufbewahrung, Archivierung und Herausgabe von Daten und Unterlagen

Alle von T. Harta für den Kunden erstellten Bewegt-/Bilder und die für die Produktion erstellten Rohdaten (Footage) sowie Rohdateien und Projektdateien werden von T. Harta mit angemessenem technischem Aufwand und ohne gesonderte Vergütung für einen Zeitraum von einem Jahr, beginnend mit der Beendigung der betreffenden Kommunikationsmaßnahme, aufbewahrt. Rohdateien können auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden, während dieser Zeit, ausgehändigt werden. Projektdateien werden nur gegen ein angemessenes Honorar dem Kunden zur Verfügung gestellt. Eine Haftung für Datenverlust ist bei der Archivierung generell ausdrücklich ausgeschlossen. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist oder bei Vertragsende vor Ablauf dieser Frist werden die Unterlagen dem Kunden auf dessen Anforderung ausgehändigt, andernfalls vernichtet. Die Kosten für den Transfer der Daten trägt der Kunde.

IX. Nutzungsrechte und Freihaltung

a. Der Kunde sichert T. Harta zu, dass er über die entsprechenden Nutzungsrechte zur Vervielfältigung des Werkstückes verfügt und räumt T. Harta die zur Vervielfältigung des Werkes erforderlichen Nutzungsrechte mit Vertragsschluss ein.
b. Der Kunde sichert T. Harta zu, dass er über die entsprechenden Nutzungsrechte angelieferter Bild-, Ton- und Videomaterialien verfügt und räumt T. Harta die zur Weiterverarbeitung erforderlichen Nutzungsrechte mit Vertragsschluss ein.
c. Der Kunde verpflichtet sich, T. Harta von sämtlichen aufgrund unberechtigter Vervielfältigung oder Lieferung geltend gemachten Ansprüchen Dritter freizuhalten und T. Harta entstandene Schäden zu ersetzen. Hierzu gehören auch die von T. Harta aufgewendeten Kosten der Rechtsverfolgung bzw. -verteidigung.

X. Urheberrecht, Vervielfältigung und Lizenzfreigabe

a. T. Harta besitzt das Urheberrecht auf alle erbrachten Leistungen. Damit verbunden hat T. Harta das Recht, die für den Kunden gefertigten Leistungen und deren Entwürfe bei Nennung des Kundennamens als Referenz zur Eigenwerbung zu nutzen. Dies gilt auch für eine Eigenwerbung im Internet.
b. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Kopien (auch auszugsweise), der durch den Auftrag entstandenen Produkte, selber oder durch Dritte erstellen zu lassen. Öffentliche Aufführung, Verleih und Vermietung (auch unentgeltlich) sind, sofern von uns nicht schriftlich genehmigt, untersagt.
c. Für alle gelieferten Audio- und Videoarbeiten gilt, soweit nicht anders vereinbart, eine Standard-Lizenzfreigabe für die weltweite Internetnutzung inkl. sozialen Netzwerken und Videoplattformen wie Facebook, YouTube oder Vimeo für eine Dauer von einem Jahr. Abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich getroffen und gegen entsprechende Lizenzgebühren vermerkt werden.

XI. Gewährleistungsanspruch

a. Mängelrügen und sonstige Beanstandungen aufgrund offensichtlicher Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Ausschlussfrist von 10 Tagen nach Erhalt der Ware und unter gleichzeitiger Übersendung derselben zu Prüfzwecken zu erheben.
b. Qualitätsforderungen, die subjektiver Beurteilung unterliegen, insbesondere Farbgebung, Helligkeitsschwankungen, Kontrastschwankungen oder Lautstärkeunterschiede begründen keinen Gewährleistungsanspruch.
c. Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers beschränken sich nach unserer Wahl auf das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Hierfür ist uns eine angemessene Frist einzuräumen. Das Gewährleistungsrecht erlischt, wenn der Auftraggeber ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung Mängelbeseitigungsarbeiten, Änderungen von Scriptoder Programmier-Code oder sonstige Veränderungen des gelieferten oder bearbeiteten Materials vorgenommen hat bzw. vornehmen ließ. Bei Fehlschlägen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch T. Harta hat der Auftraggeber das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
d. Sollten Mängel des gelieferten Materials entstehen, nachdem der Auftraggeber selbst Originaldateien (insbesondere Flash-Entwicklungsdateien) verändert hat, die von T. Harta zur Verfügung gestellt oder geliefert wurden, erlischt der Gewährleistungsanspruch. Dies gilt auch dann, wenn die Änderungen keinen direkten Zusammenhang mit dem entstandenen Mangel erkennen lassen.

XII. Zusatzleistungen

a. Vorbereitungsarbeiten und Vorgespräche werden nach Zeitaufwand berechnet. Die infolge Filmüberprüfungen, Recherche und Kostenvoranschlägen entstandenen Aufwendungen werden zuzüglich Versandspesen und MwSt. in Rechnung gestellt, wenn kein Auftrag erteilt wird.
b. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Ebenso werden nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers, Autorenkorrekturen oder aufgrund nicht fristgerechter Lieferung des Auftraggebers entstandene zusätzliche Arbeitsaufwände, wie z. B. Nacht- oder Wochenendarbeit (soweit nicht im KVA erwähnt), dem Auftraggeber berechnet.

XIII. Personenbezogene Daten

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, das seine personenbezogenen Daten bei T. Harta zu eigenen Zwecken gespeichert werden (§ 33 Abs.2 Ziffer 1 Bundesdatenschutzgesetz).

XIV. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. In diesem Fall tritt an Stelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung, die den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

XV. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Verträge ist der Geschäftssitz von T. Harta. Der Gerichtsstand ist Hamburg, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist. Abweichend hiervon kann T. Harta auch am Gerichtsstand des Kunden klagen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand ist hiervon nicht berührt.